Hat sich ein Paar entschlossen, den Bund der Ehe einzugehen führt der erste Weg zum Standesamt des Wohnortes. Dort wird die Anmeldung zur Eheschließung beantragt. Die Anmeldung zur Eheschließung ersetzt seit 01.07.1998 das vorangegangene und noch gerne in unserem Wortschtz vorzufindende Aufgebot. Im Gegensatz zum Aufgebot wird diese Anmeldung nicht mehr öffentlich ausgehängt. Um eine Trauung vornehmen zu können hängen noch etliche Formalitäten daran.
Es sind neben dem gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern (nicht Familienstammbuch), eine Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamts, und der Nachweis der Staatsangehörigkeit erbracht werden. War einer der beiden bereits verheiratet, muss man eine Scheidungs- oder Sterbeurkunde des ehemaligen Partners vorlegen. Sollten aus der Liason bereits voreheliche, gemeinsame Kinder vorhanden sein, benötigt man ebenfalls spezielle Dokumente die beim Standesamt zu erfragen sind. Bei Vorhandensein von Kindern aus früheren Ehen oder Partnerschaften muss zudem ein vermögensrechtliches Auseinandersetzungs-Zeugnis ausgestellt werden. Die gesamten Unterlagen dürfen bei Anmeldung für die Heirat nicht älter als ein halbes Jahr sein und die Trauung muss binnen eines halben Jahres nach Anmeldung erfolgen. Sind die Formalitäten erledigt steht Ihnen frei sich Trauzeugen auszusuchen. Verpflichtend ist dies nicht mehr, es steht den Heiratenden frei, ob sie keine, einen oder zwei Trauzeugen haben möchten. In den meisten Fällen sind Trauzeugen dennoch aus traditionellen Gründen vorhanden. Sind alle Formalitäten abgeschlossen, steht der Termin bzw. Wunschtermin für die Hochzeit fest, kann es losgehen.
Am Tag der Eheschliessung treffen die zukünftigen Eheleute, eventuelle Trauzeugen und die Hochzeitsgesellschaft (wenn das Paar es so wünscht) im Standesamt ein. Dort werden sie vom Standesbeamten in Empfang genommen. Dieser führt sie in ein für die Trauung vorgesehenes Zimmer. Das Paar konnte vorher wählen, ob es zur Untermalung der Zeremonie ein Musikstück wünscht, dieses wird nun eingespielt. Der Standesbeamte eröffnet feierlich die Zeremonie und am Ende derer legen beide Partner den Treueschwur ab. Das frischgebackene Ehepaar und die Gesellschaft werden gerne zum Abschluß noch vom Standesbeamten auf ein Gläschen Sekt eingeladen, um das Ereignis ausklingen zu lassen. Nach all dem Dokumentendschungel bei Antragstellung ein schöner Ausklang, ein ungewöhnlicher und aufregender Tag, den so manch einer sein Leben lang nicht vergisst geht zu Ende, die standesamtliche Hochzeit!
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